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Das Gesamtvermögensgeschäft im Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht
Als der BGH 2019 für die GmbH und 2022 für die KG entschied, dass § 179a AktG nicht entsprechend anzuwenden ist, war das Erstaunen in der Rechtswissenschaft groß. Es entsprach ¿ teils gestützt auf den BGH ¿ zuvor der h. M., dass die aktienrechtliche Norm ein rechtsformübergreifendes Prinzip verkörpere, nach dem ein Gesamtvermögensgeschäft nur mit der Zustimmung des internen Willensbildungsorgans ...

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